Eintreten
Unser Beherbergungsangebot richtet sich an Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Medizinische Pflegefälle können nicht von uns betreut werden.
Interessierte melden sich persönlich an unserem Schalter (tägl. 10:30-11:30, 16:30-17:30).
Die Situation der obdachsuchenden Person und unsere Möglichkeiten/Regeln werden besprochen und ein allfälliger Kostenträger sowie weitere involvierte Personen ermittelt.
Mit einer Wartefrist von ein bis vier Wochen muss gerechnet werden.
Eine Nichtaufnahme oder Wegweisung wird vorbehalten bei offenkundiger Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Mitbewohner oder des Personals, sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Sachbeschädigung.